Die Marktgemeinde Rudersdorf verfügt über eine Friedhofsanlage in Rudersdorf mit Urnenfriedhof und Naturfriedhof sowie über eine Friedhofsanlage in Dobersdorf mit Urnenfriedhof und Naturfriedhof.
Das Recht der Benützung von Grabstellen auf von der Gemeinde errichteten oder erhaltenen Friedhöfen ist ein öffentliches Recht und wird durch Verwaltungsakt begründet. Ein Anspruch auf Verleihung des Benützungsrechtes an einer bestimmten Grabstelle besteht nicht.
Das Benützungsrecht wird einer Person auf eine bestimmte Dauer verliehen und kann jeweils auf zehn Jahre oder ein Vielfaches von zehn Jahren erneuert werden. Im Falle der Erneuerung des Benützungsrechtes wird zuerst die oder der bisherige Benützungsberechtigte berücksichtigt. Sollte diese Person bereits verstorben sein oder liegt ein Verzicht vor, sind bei der neuerlichen Verleihung des Benützungsrechtes die nahen Angehörigen zu bevorzugen.
Die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle begründet das Recht auf Bestattung von Leichen und Leichenteilen, auf die Beisetzung von Urnen und auf die Ausgestaltung der Grabstelle. Sowie die Pflichten, die Grabstelle der Pietät und Würde entsprechend Instand zu halten und die Sicherheit der Grabstelle zu gewährleisten.
Friedhofsordnung zum Download: Friedhofsordnung 2021_GR 17.12.2020.pdf
Kontakt
Abgaben
Stefanie Neuhold
+4333827150015
Zuständig für Abgaben, Standesamt, Friedhofsverwaltung, Hundeanmeldung, Abrechnung für Kinderkrippe, Kindergarten und schulische Tagesbetreuung

