SONSTIGES

Hochwasserkampagne

19.11.2025

DOKUMENTE:

Bibermanagement

19.11.2025

Unter dem Link finden Sie Informationen zum richtigen Umgang mit Bibern.

LINK ÖFFNEN

Übermittlung von schriftlichen Anbringen - Verkehr zwischen Beteiligten und der Marktgemeinde Rudersdorf

05.02.2025

DOKUMENTE:

 

Ablagerungen auf Öffentlichem Wassergut der Republik Österreich - Amt der Bgld. Landesregierung - Abt. 5 - Baudirektion Hauptreferat Wasserwirtschaft

Da im Zuge von Begehungen entlang von Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, vermehrt Grünschnittablagerungen im Abflussbereich der Gewässer vorgefunden werden, wird seitens des Verwalters des öffentlichen Wassergutes beim Amt der Burgenländischen Landesregierung folgendes mitgeteilt:

Öffentliches Wassergut ist für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung und unterliegt einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes. Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich einers Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen.

Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können

  • den Hochwasserabluss behindern und zum Nachteil anderer verändern
  • die Instandhaltung der Gewässer erschweren
  • die Grasnarbe zerstören udn daher im Hochwasserfall zu Schäden an den Ufern und Böschungen führen
  • die Ökologie des Gewässers und der Uferzone beeinträchtigen
  • bei Hochwässern zu Verklausungen führen

Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes verboten.

Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u.a. Besitzstörung, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen. Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme mittels Pumpen nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht. Sofern keine erforderliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.