Das Wahlrecht bezeichnet das Recht, an politischen Wahlen in Österreich teilnehmen zu dürfen.
Das aktive Wahlrecht ist das Recht der Wahlberechtigten, zu wählen. Aktiv wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, wenn sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich als Kanditatin oder als Kanditat für eine Wahl aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Passiv wahlberechtigt sind wahlberechtigte österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger , wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben (Bundespräsidentenwahlen Alter von mindetens 35 Jahren am Wahltag, alle anderen Wahlen Alter von mindestens 18 Jahren am Wahltag).
Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz
Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in fortlaufend geführten Wählerevidenzen erfasst. Dabei wird zwischen der Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz (für Europawahlen) unterschieden. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der (Europa-)Wählerevidenz das aktuelle Wählerzeichnis erstellt.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Es muss dafür kein Antrag gestellt werden.
Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher) hingegen müssen einen Antrag auf Eintragung in die bzw. Verbleib in der (Europa-)Wählerevidenz stellen.
Weitere Informationen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher finden Sie unter dem folgenden Link: Informationen für AuslandsösterreicherInnen
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen wahlberechtigt. Hierfür muss kein Antrag gestellt werden.
Wahlarten
In Österreich gibt es die folgenden Wahlarten:
- Bundespräsidentenwahlen
- Nationalratswahlen
- Europawahlen
- Landtagswahlen
- Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen
- Wiener Wahlen
Wahlkarte, Briefwahl, Besuch der besonderen Wahlbehörde
Wenn eine persönliche Stimmabgabe am Wahltag nicht möglich ist, kann mittels Wahlkarte gewählt werden.
Die folgenden Ausführungen gelten sinngemäß für Stimmkarten für Volksabstimmungen und Volksbefragungen.
Bei der Stimmabgabe mittels Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte und ohne Beisein einer Wahlbehörde gewählt werden. Im Ausland ist eine Stimmabgabe nur mittels Briefwahl möglich.
Verfahrensablauf
Eine Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich (durch persönliches Erscheinen) bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Gemeinde bietet zudem die Möglichkeit, die Beantragung von Wahlkarten online (zB über ein Online-Portal oder über das "Digitale Amt" mit ID Austria) zu erledigen.
Telefonische Beantragungen einer Wahlkarte sind nicht möglich!
Die Beantragung einer Wahlkarte muss persönlich erfolgen, bei Wahlen gibt es keine Erwachsenenvertretung.
Besondere Wahlbehörde
Die "besondere Wahlbehörde", auch "fliegende Wahlkommission" genannt, besucht Wahlberechtigte auf Antrag direkt an dem Ort, an dem sie sich befinden. Der Besuch der besonderen Wahlbehörde findet am Wahltag statt.
Um die Stimme vor der "fliegenden Wahlkommission" abgeben zu können, muss eine Wahlkarte beantragt werden. Um den Besuch der Wahlkommission ist zusätzlich anzusuchen.
Voraussetzungen
Wer das Wahllokal am Wahltag nicht erreichen kann, weil die oder der Wahlberechtigte eingeschränkt ist (aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen), aber dennoch vor einer Wahlbehörde wählen möchte, kann beantragen, dass man am Wahltag von der "fliegenden Wahlkommission" besucht wird.
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter dem folgenden Link: Wahlen in Österreich

