Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, die dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten können.
Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll.
Ablauf im Überblick:
- Anmeldung und Registrierung
- Sammlung von Unterstützungserklärungen
- Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
- Sammlung von Unterschriften ("Eintragungsverfahren")
- Behandlung des Volksbegehrens im Nationalrat
Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren muss von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt sein ("Unterstützungserklärungen").
Wenn das Einleitungsverfahren abgeschlossen ist und ausreichend Unterstützungserklärungen gesammelt wurden, startet das Eintragungsverfahren. Für das Eintragunsverfahren müssen mindestens 100.000 Unterschriften gesammelt werden, damit es im Nationalrat behandelt wird.
Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren finden Sie unter dem folgenden Link: Volksbegehren

